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Impressum


Rechtshinweise

Wohnwolke Caravan & Stoffe GmbH
Kreuzbergstraße 55-61
42899 Remscheid-Lüttringhausen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz Remscheid,
Amtsgericht Wuppertal, HRB Nr 12400
Ust ID Nr.: DE813536308

Geschäftsführerin: Heidi Uppenkamp
Tel +49 (0) 2191 6949168
Fax +49 (0) 2191 6965548
info@wohnwolke.de

Unsere Web-Seiten haben wir sehr sorgfältig zusammengestellt. Dennoch können wir leider für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen.

Produktinformationen und technische Daten
Das auf diesen Web-Seiten angebotene Material soll dem Zweck der allgemeinen Information dienen.
Es ersetzt keine geschäftliche, technische oder andere professionelle Beratung. Ausgeschlossen sind auch Gewährleistungen jeglicher Art. Auch wenn wir davon ausgehen, daß die von uns angegebenen Informationen zutreffend sind, können sie dennoch Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Informationen und Zahlen unterliegen laufend einer Aktualisierung.
Für Schäden oder Verluste, die durch den Gebrauch dieser Informationen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Hyperlinks
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Copyright
Sämtliche Rechte an den auf dem Wohnwolke - Server angebotenen Informationen bleiben vorbehalten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Nutzer unserer Webseiten haben das Recht, die Informationen auf unseren Webseiten durch Aufruf der Webseiten zur Kenntnis zu nehmen, Informationen zum privaten Gebrauch herunterzuladen und auszudrucken. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Wiedergabe, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung der Inhalte der Webseiten ist - ungeachtet der zum Einsatz kommenden Vorgehensweise - ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Wohnwolke GmbH unzulässig und rechtswidrig.

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Fa. Wohnwolke Caravan und Stoffe GmbH

Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Wir erkennen entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen nicht an, es sei denn, wir hätten ausschließlich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller zum Zwecke der Ausführung dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGBG.
Unsere Verkaufsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung unserseits.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für schriftliche Unterlagen die als vertraulich von uns bezeichnet sind. Vor der Weiterleitung vertraulicher Angebotsunterlagen an Dritte hat der Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung einzuholen.

Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, sofern nicht anders vertraglich geregelt, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten.
Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist seinerseits berechtigt, uns nachzuweisen, das uns infolge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstehen ist.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu.
Eine Transportversicherung ist in den ausgegebenen Preisen enthalten. Bei Erstbestellungen liefern wir nur gegen Vorkasse oder Nachnahme.

Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Geraten wir aus von uns zu vertretenen Gründen in Verzug, ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt uns der Besteller, nach dem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosen Ablauf dieser Nachfrist
Berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenz. Die Haftungsbegrenzungen gemäß der vorstehenden Absätze 2 und 3 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, das sein Interesse an der Vertragserfüllung fortgefallen ist.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlagen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmezug gerät. 

Gefahrenübergang und Verpackungskosten
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Unsere Verpackungen sind im Sinne der Verpackungsordnung recyclebar bzw. Umweltschonend zu entsorgen. Da die Verpackungsverordnung für uns zwar eine Rücknahme, nicht jedoch eine Abholpflicht vorsieht, müssen wir unfrei angeliefertes Verpackungsmaterial leider zurückweisen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderung und Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere auch der Saldoforderung aus laufender Rechnung sowie bis zur Einlösung dafür hingegebener Wechsel und Schecks (das gilt auch für das sog. Scheck-Wechsel-Verfahren) bleibt die Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Vorbehaltsware ist von den übrigen Waren getrennt zu lagern und auf unserer Vorlagen zu kennzeichnen und gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Soweit der Käufer Kraft Gesetztes an unserem Erzeugnis Eigentum bzw. Miteigentum erwirbt, gilt als Vereinbart das wir im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf Ihn in den neuen Produkten jeweils wieder Eigentum bzw. Miteigentum erwerben, und zwar entsprechend dem Wert unserer eingebrachten Ware. Hierbei verwahrt der Käufer das entstandene Produkt unentgeltlich, sofern er unmittelbarer Besitzer ist. Soweit sich die Ware im Besitz eines dritten befindet tritt er die sich gegen diesen richtenden Ansprüche insbesondere alle Herausgabeansprüche schon hiermit an uns ab. Wir sind sofort berechtigt den Warenbestand aufzunehmen und/oder aufnehmen zu lassen. Die Ware aus dem Besitz des Käufers wegzunehmen oder wegnehmen zu lassen und zu diesem Zweck auch die Räumlichkeiten des Käufers oder Besitzers zu betreten. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand – tritt er schon hiermit die Ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nahmen die Abtretung an. Auf unser Verlagengen ist der Käufer verpflichtet die Abtretungen seinem Besteller bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Besteller erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Abtretung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der verkauften Vorbehaltsware.
Vorpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet. Pfändungen oder ähnliche Beeinträchtigungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unseren Forderungen insgesamt um mehr als 25 % sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung und Freigabe der uns zustehenden Sicherungen verpflichtet. Falls wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware – unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers- wieder in Besitz nehmen, sind wir berechtigt, sie durch Freihändigen Verkauf für Rechnung der Käuferfirma bestmöglichst zu verwerten oder zu dem Wert den die zurückgegebenen Waren für uns haben zu übernehmen. Im Falle der Verwertung haften wir nur für Vorsatz und nachweislich grobe Fahrlässigkeit.
Liefert der Käufer die Ware auf Kredit weiter, ist er verpflichtet sich ebenfalls das Eigentum entsprechend dieser Bestimmung vorzubehalten.

Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in der Vorstehenden Bestimmung vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die ihm übersandte Ware zu prüfen und sie in jedem Fall ordnungsgemäß zu lagern. Offensichtliche Mängel sind uns spätestens 3 Tage nach Ankunft der Ware schriftlich anzuzeigen. Ist der Käufer Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des HGB mit der Maßgabe das alle Rügen schriftlich zu erfolgen haben. Der Käufer ist verpflichtet, die bemängelte Ware kostenlos sorgfältig aufzubewahren. Nimmt er an der Ware Veränderungen vor oder gibt er sie weiter, verliert er jegliche Gewährleistungsansprüche. Ist der Käufer Kaufmann oder handelt sonst unter § 24 AGB-Gesetz, sind Zurückbehaltungsrechte wegen gerügter Mängel ausgeschlossen. Handelsübliche Abweichungen in Maßen, Farben und Zeichnungen bleiben vorbehalten. Sie gelten nicht als Mangel, bzw. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert im Sinne des § 459 BGB wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet haben. Bei nachgewiesenen und rechtzeitig gerügten Mängeln sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Schlagen Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, nachdem uns dazu angemessene Zeit und Gelegenheit gegeben wurde, ist der Käufer berechtigt nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.

Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Für die alle rechtlichen Beziehungen und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das bundesdeutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.